Die Auswahl der Ausgangsleistung zur Drosselung von 
Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW ist nicht mehr frei 
wählbar, sondern auf maximal 70 kW begrenzt – Bestandsschutz kann es aber nur für Deutschland geben.
  
 Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem 
Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt – 
also dem 27. Dezember 2016 erteilten Führerscheins A2 genießen lokalen 
Bestandsschutz. Du darfst nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW 
gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW 
übersteigt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings 
abzuraten, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung 
nicht eindeutig war.
  
 Das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt. 
                        
 Durch Vorlage Ihres Motorradführerscheins, den du innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Kauf erworben hast, sicherst du dir deinen STARTER-BONUS. 
                          
Beim Kauf des ersten Bikes lassen sich so bis zu 
800 Euro sparen!  
                          
                          
                        
 Die aktuelle Führerscheinregelung bietet viele Möglichkeiten für Führerscheinneulinge und Wiedereinsteiger. Hier bieten wir eine kleine 
Übersicht zu den 48-PS-Modellen von Kawasaki sowie wichtige 
Informationen zu den neuen Führerscheinklassen.
                          
Du kannst mit 18 Jahren dine neue Liebe zum Motorrad endlich richtig ausleben? Du bist (Wieder-)Einsteiger mit der "alten" Führerscheinklasse 3, der mit kleinem Aufwand eine alte Liebe neu entfachen möchte?
                          
                          
Seit
 dem 19. Januar 2013 sind die Führerscheinrichtlinien europaweit neu 
festgelegt. Das eröffnet Führerscheinneulingen und Besitzern der alten 
Kfz-Fahrerlaubnis Klasse 3 (bzw. B) neue Möglichkeiten.
                        
 Neben einigen anderen wichtigen Änderungen dürfen Inhaber des 
Stufenführerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem 
Datum erhalten haben, Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48
 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenführerscheins (bis 25 kW/34 PS) 
dürfen ab dem 19. Januar 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW 
(48 PS) bewegen.
                          
Speziell Führerscheininhaber der alten Klasse 3 
(bzw. B, vor dem 1.04.1980), können nun lediglich durch das Absolvieren 
einer praktische Aufstiegsprüfung die Zweirad-Fahrerlaubnis A2 
erlangen.
                          
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr 
als 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2
 kW/kg nicht übersteigt.
                        
auch Wissenswert